Manfred Ritzek ist nur auf die Nase gefallen

1 02 2008
Das Gerücht verbreitet sich gestern Morgen wie ein Lauffeuer im Kieler Landeshaus. Um kurz nach zehn wird es zur harten Nachricht. Zum Auftakt der Landtagssitzung berichtet Vize-Präsidentin Ingrid Franzen (SPD), dass der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek (67) aus Norderstedt am Vorabend bei einem Überfall in Kiel niedergeschlagen wurde und verletzt im Krankenhaus liegt. Die Abgeordneten sind geschockt. Die Polizei mag das nicht bestätigen, man ermittele. Internet-Redaktionen melden den “brutalen Überfall” auf einen CDU-Politiker an der Förde.

Quelle

Der VOLLblutpolitiker ist nur nach einem Gläschen auf die Nase gefallen, kann ja mal passieren.

Die Politik der CDU ist eben nur im Suff zu ertragen.





Das Erfordernis von Deutschkenntnissen bei Ehegattennachzug ist rechtmäßig -Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

1 02 2008

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 5 V 22.07) hat die Klage einer Inderin gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung eines nationalen Visums als unbegründet abgewiesen. Damit ist die seit 28. August 2007 geltende Regelung des § 31 AufenthG gerichtlich bestätigt worden.

In der Pressemitteilung des VG Berlin heißt es:

Die Klägerin, eine 1982 geborene indische Staatsangehörige, hatte sich nach ihrer Hochzeit mit ihrem in Deutschland lebenden deutschen Ehemann bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin verneinte zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinsichtlich ihrer zu verlangenden deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle. Zwar sei sie imstande, einzelne deutsche Worte zu sagen. Dies sei nicht ausreichend.

Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen könne.

Die vollständige Entscheidung hier.

Eine Entscheidung, die meines Erachtens nicht zu beanstanden ist, auch wenn so manche grüne (oder rothsche) Seele aufschrein wird. Wer dauerhaft in einem anderen Land leben will, sollte die Sprache zumindest in Grundzügen beherrschen. Für mich würde sich die Frage der Notwendigkeit überhaupt nicht stellen, wenn ich eine dauerhafte Auswanderung beabsichtige.





Berlin bewirbt sich um Deutsches Demenzzentrum

31 01 2008

Quelle zur Überschrift

Zynismus an:

Berlin ist für das Demenzzentrum hervorragend geeignet.

Beweis: Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus (2006)

  • SPD 53 Sitze
  • CDU 37 Sitze
  • Die Linke 23 Sitze
  • Bündnis 90/Die Grünen 23 Sitze
  • FDP  13 Sitze
  • Zynismus aus.

    Pawlowsche Exculpation: Die Gefühle von Demenzkranken und deren Angehörigen sollen durch diesen Eintrag nicht verletzt werden.





    In der Raketenwerkstatt des Dschihad

    31 01 2008

    Mit diesem Worten ist heute ein Artikel im Spiegel überschrieben, der das schwere Schicksal von Abdul beschreibt. Abdul, der tagsüber brav studieren geht und nachts Raketen für den Heiligen Dschihad produziert. Raketen, die dazu bestimmt sind, israelische Juden zu ermorden.

    Ein Artikel, der gut zu dem neuerlichen Aufruf von Ahmadinejad paßt:

    Der iranische Staatspräsident Mahmoud Ahmadinejad hat heute den Westen dazu aufgerufen, Israels „bevorstehenden Zusammenbruch“ anzuerkennen. In der südiranischen Hafenstadt Busher nahe dem geplanten Atomreaktor forderte er, damit aufzuhören, „die Zionisten zu unterstützen, da ihr Regime seine letzte Etappe erreicht“ habe.
    „Akzeptiert, dass das Leben der Zionisten früher oder später zu Ende gehen wird“, erklärte Ahmadinejad in seiner im Fernsehen übertragenen Rede und fügte hinzu: „Was wir im Moment vor uns sehen, ist das letzte Kapitel [der israelischen Gewalttaten], dem die Palästinenser und die Staaten in der Region entgegentreten werden und das sie letztlich zugunsten Palästinas wenden werden.“
    Der iranische Präsident untermauerte seine Drohkulisse mit der Aussage, dass der Iran bei seinem Atomprogramm nun einen kritischen Punkt erreicht habe. „Es ist euer Fehler, wenn ihr denkt, dass die iranische Nation [vor dem Westen] zurückweichen wird. Wir bewegen uns auf den Gipfel des atomaren Weges zu.“

    Quelle

    Mit KEINEM Wort wird in dem Artikel auf die Ermordeten eingegangen. Lediglich einmal wird Abdul wie folgt zitiert:

    Er mache sich schon Gedanken, wer von seinen Geschossen getroffen würde. “Wenn wir Soldaten töten, sind wir mehr als glücklich”, sagt er. “Wenn es ein Kind trifft, sind wir natürlich nicht froh.”

     Ein Artikel, der an Einseitigkeit und Geschmacklosigkeit nur schwer zu übertreffen ist.
     





    Top-Suchanfragen bei google

    31 01 2008

    Auf der Seite Zeitgeist hat google die Top-Suchanfragen für den Monat Dezember 2007 veröffentlicht. Das Grauen erreicht eine neue Dimension, wenn man Platz 2 der Rangliste betrachtet.

    Hierzu einige Anhaltspunkte, die bestimmt dem ein oder anderen bekannt vorkommen werden:

    - Sonntag morgen 7.00 Uhr, gefühlte Zeit 4.30 Uhr: Was ertönt in Rockkonzertlautstärke aus dem Kinderzimmer?

    - Sonntag auf der Autobahn, alles Sonntagsfahrer und bereits der 7. Stau: Welche CD/Kassette hört man zum gefühlt 77. mal und hat beschlossen, den Hauptdarsteller zu ermorden?

    -Welcher Kinderheld ist so furchtbar klug, so furchtbar pädagogisch wertvoll, so extrem vorbildlich?

    Nun, die Anhaltspunkte dürften reichen. Das liebliche TÖRÖÖÖÖÖÖÖ ist bestimmt in aller Ohren. Benjamin Blümchen ist TOP 2 der Suchanfragen bei google im Dezember. Das Grauen ist überall.

    Hier die weiteren Plätze:

    Platz 1 Led Zeppelin

    Platz 2 Benjamin Blümchen

    Platz 2 battestar galactica

    Platz 4 50 Cent

    Platz 5 Madeira





    “Leichenfledderei” durch Entnahme des Zahngolds aus der Asche?

    31 01 2008

    Obwohl Gewalt und Tod heute in den Medien fast allgegenwärtig sind, wird der direkte Kontakt zu den Toten in den westlich geprägten Ländern – anders als in vielen anderen Kulturkreisen - meist gemieden. Insbesondere die Leiche ist nahezu aus unserem alltäglichen Blickfeld verdrängt und durch ein neues System von Ritualen und Symbolen ersetzt worden, in dem die End­lichkeit der menschlichen Existenz verarbeitet werden soll. Kurzum: Wir tun uns schwer mit unseren Toten.

    Gleichwohl hat man Vorstellungen davon, wie mit einem Toten “pietätvoll” umgegangen werden muß.

    So hat das Urteil des Amtsgerichts Hof im August 2007 Aufsehen erregt, wo es um die Frage der der Störung der Totenruhe ging. Das AG Hof hat dort 3 ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums von dem Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen. Die 3 Mitarbeiter haben in den Jahren 2005 und 2006 aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen mindestens 12 kg Zahngold gesammelt und dieses weiterverkauft. Hierdurch erzielten sie einen Erlös in Höhe von mindestens 50.000 Euro, den sie zu gleichen Teilen unter sich aufteilten.

    Der 2. Strafsenat hat das Urteil am 29.01.2008 auf die Revision der Staatsanwaltschaft Hof aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hof zurückverwiesen. Nach Auffassung des Senats verkennt die Entscheidung des Amtsgerichts die tatbestandlichen Voraussetzungen und auch den Schutzzweck der 1. Alt. des Straftatbestandes der Störung der Totenruhe (§ 168 StGB). Denn bei dem nach der Leichenverbrennung verbleibenden Zahngold handelt es sich um einen Teil der Asche eines verstorbenen Menschen, der von den Angeklagten aus dem Gewahrsam des Berechtigten weggenommen wurde.

    In der Begründung des Beschlusses heißt es:

    Der Begriff „Asche eines verstorbenen Menschen“ umfasst grundsätzlich alle Arten von Verbrennungsrückständen. Teil der Asche sind somit auch die mit einem menschlichen Körper (zu Lebzeiten) fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand verbleiben. Der Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzgeber bei den Beratungen zum 3. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1953 veranlasst gesehen hat, die Asche in den Schutzbereich der Vorschrift des § 168 StGB aufzunehmen, um einer „Verstärkung des Schutzes der Totenruhe“ Rechnung zu tragen. Durch diese tatbestandsmäßige Erweiterung sollte eine vorhandene Lücke im Strafrechtsschutz geschlossen und die Feuerbestattung mit der Erdbestattung gleichgestellt werden. Die Verbrennungsrückstände einer Leiche genießen demnach insgesamt den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen. Das Zahngold ist deshalb stets Teil der Asche des jeweils krematierten Verstorbenen und mit den sonstigen Verbrennungsrückständen eines Verstorbenen in einer Urne zur Bestattung zusammenzuführen

    Da hinsichtlich der Leiche bzw. der Asche des Verstorbenen von einem Mitgewahrsam sowohl der totenfürsorgeberechtigten Angehörigen als auch des mit der Feuerbestattung beauftragten Betreibers dieser Anlage auszugehen ist, stellte die von den Angeklagten - entgegen den Anweisungen des Betreibers des Krematoriums - vorgenommene Wegnahme des Zahngoldes einen Gewahrsamsbruch dar, der die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 168 Abs. 1 StGB erfüllte.

    Gemessen an der komplexen Schutzfunktion des § 168 StGB und vor allem im Hinblick auf das auch nach dem Tode fortwirkende Persönlichkeitsrecht verstößt das Verhalten der Angeklagten gegen den Schutzzweck der Norm, weil sie Teile der Asche verstorbener Menschen als Handelsobjekt missbrauchten. Die über den Tod hinaus wirkende Würde des Menschen verbietet es, ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.

    Eine Strafbarkeit wegen eines Eigentumsdelikts (z.B. Diebstahl) kommt demgegenüber nicht in Betracht, weil es sich bei dem menschlichen Leichnam und ebenso bei der Asche eines Verstorbenen nicht um eigentumsfähige Sachen handelt, die weggenommen werden können.

    Quelle:

    Interessant ist aber nebenher noch folgende Tatsache, die hier mit keinem Wort erwähnt wird:

    Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. (Quelle Stern).

    Es bleibt abzuwarten, was sich in dieser Richtung tut, oder ob diese Tatsache einfach “im Sande verläuft”. Nach dem oben zitierten Beschluß ist der Tatbestand des § 168 StGB hier ebenfals verwirklicht





    Räuber und Gendarm mit Wattebällchen?

    30 01 2008

    Dies wird in Zukunft der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht.Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.

    Dies allerdings reicht dem Bundesrat nicht aus. Dieser formulierte in einer Stellungnahme:

    Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder Revolvern.

    Ganz artig hat die Bundesregierung versprochen, eine entsprechende Erweiterung zu prüfen.

    Quelle

    Oh, wie werden sich  die Mütter und Großmütter hierüber freuen. Endlich ist das Thema vom Tisch und der pazifistisch behütete Sprößling kommt nicht mehr mit “diesem Kram” in Kontakt. Der Cowboy, der Pirat, der Räuber…. nun, die können sich ja an einen Tisch setzen und “darüber” reden.

    Aber zurück zur Begründung des Bundesrats: Der geschulte Polizist soll vor täuschend echt aussehenden Scheinwaffen geschützt werden. Reichlich dünn für eine Begründung. Zudem ist das Gefahrenpotential der “Scheinwaffe” relativ gering, mit Ausnahme für den (Schein-)Waffenträger.

    Wieder eine Verschärfung, die unbedingt notwendig ist, um den (un-)mündigen Bürger zu schützen und ggf. zu bestrafen.





    Uri Geller - Miese Tricks & Verarschung

    30 01 2008

    Gestern lief eine weitere Folge der “Großen Uri Geller Show” auf Pro 7. Und mit dem “mediensicheren” Thema Nichtrauchen war der selbsternannte größte Mentalist aller Zeiten heute in aller Munde, die TV-Sender berichteten über das Thema Uri Geller hoch und runter. Was als Fazit blieb:

    Wer nun noch nicht an das Übersinnliche glaubt, der muß jetzt daran glauben.

    Geflissentlich wird zu erwähnen unterlassen, dass es sich bei den Streitern um die Nachfolge von Uri Geller schlichtweg um Magier oder Zauberer handelt, die ihre Tricks vorführen. Nicht mehr und nicht weniger. Schamlos werden dabei die Gefühle, Ängste und Sehnsüchte der Menschen ausgenutzt, wie beispielsweise der nachfolgende Ausschnitt mit Auflösung zeigt:

     

     Vincent Raven hat sich im übrigen für seine geschmacklose Darbietung öffentlich entschuldigt.

    Weitere Auflösungen der Tricks von Geller findet man hier, treffend unter der Überschrift: “Feinde des Denkens - The next Uri Geller und anderer Unsinn”.

    Noch eine Kostprobe gefällig? Hier bitteschön:

     

    Bleibt nur zu hoffen, dass ein paar mehr Leute diese Sendung kritisch hinterfragen.  Insbesondere sollte der Sender mit dieser Mythosbildung aufhören.





    Hessen und die Jamaikakoalition

    30 01 2008

    Tja, dumm gelaufen in Hessen. Die Linken “versauen” mit ihrem Sprung über die 5 Prozenthürde alle Konstellationen, die man sich bereits im Wahlkampf abgeschnitten hat. So kann die CDU unmöglich mit den Linken und Ypsilanti verkündete im Wahlkampf, weder mit den Linken, noch unter deren Duldung zu regieren.

    Und die FDP: Treu hält sie Koch die Stange und wirft kein Äuglein in Richtung Koalition mit rot und grün.

    Also ist nunmehr die Jamaikakoalition in aller Munde. Was nach Urlaub, Sonne und Meer klingt, heißt CDU mit den Grünen und der FDP.  Oder man sieht es so:

     rot.jpg

    gelb.jpg

    grun.jpg

    Es bleibt also spannend. Und wer das wahre Rindvieh ist, …. Der Wählerauftrag wird knallhart umgesetzt.





    Keine Störerhaftung für Usernetbetreiber

    30 01 2008

    Eine vielbeachtete Entscheidung ist heute im Berufungsverfahren durch das OLG Düsseldorf ergangen.  Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Usernetbetreiber nicht für News-Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider seien nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern vielmehr mit Cache-Providern gemäß § 9 des Telemediengesetzes (TMG). Diesen sei eine ständige Überprüfung der zwischengespeicherten Inhalte nicht zumutbar.

    Damit sind die Versuche der Musikindustrie, über weitformulierte Unterlassungsanträge Usenet-Providern allgemeine Überwachungspflichten für alle über deren Newsserver vermittelten Inhalte aufzudrücken, jedenfalls in Düsseldorf vorläufig gescheitert.

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