Dies wird in Zukunft der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht.Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.
Dies allerdings reicht dem Bundesrat nicht aus. Dieser formulierte in einer Stellungnahme:
Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder Revolvern.
Ganz artig hat die Bundesregierung versprochen, eine entsprechende Erweiterung zu prüfen.
Oh, wie werden sich die Mütter und Großmütter hierüber freuen. Endlich ist das Thema vom Tisch und der pazifistisch behütete Sprößling kommt nicht mehr mit „diesem Kram“ in Kontakt. Der Cowboy, der Pirat, der Räuber…. nun, die können sich ja an einen Tisch setzen und „darüber“ reden.
Aber zurück zur Begründung des Bundesrats: Der geschulte Polizist soll vor täuschend echt aussehenden Scheinwaffen geschützt werden. Reichlich dünn für eine Begründung. Zudem ist das Gefahrenpotential der „Scheinwaffe“ relativ gering, mit Ausnahme für den (Schein-)Waffenträger.
Wieder eine Verschärfung, die unbedingt notwendig ist, um den (un-)mündigen Bürger zu schützen und ggf. zu bestrafen.
Neueste Kommentare