Räuber und Gendarm mit Wattebällchen?

30 01 2008

Dies wird in Zukunft der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht.Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.

Dies allerdings reicht dem Bundesrat nicht aus. Dieser formulierte in einer Stellungnahme:

Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder Revolvern.

Ganz artig hat die Bundesregierung versprochen, eine entsprechende Erweiterung zu prüfen.

Quelle

Oh, wie werden sich  die Mütter und Großmütter hierüber freuen. Endlich ist das Thema vom Tisch und der pazifistisch behütete Sprößling kommt nicht mehr mit „diesem Kram“ in Kontakt. Der Cowboy, der Pirat, der Räuber…. nun, die können sich ja an einen Tisch setzen und „darüber“ reden.

Aber zurück zur Begründung des Bundesrats: Der geschulte Polizist soll vor täuschend echt aussehenden Scheinwaffen geschützt werden. Reichlich dünn für eine Begründung. Zudem ist das Gefahrenpotential der „Scheinwaffe“ relativ gering, mit Ausnahme für den (Schein-)Waffenträger.

Wieder eine Verschärfung, die unbedingt notwendig ist, um den (un-)mündigen Bürger zu schützen und ggf. zu bestrafen.





Fastfoodabitur?

30 01 2008

Mitarbeiter der Fastfoodkette McDonalds können eine Ausbildung absolvieren, die als Matur-Ersatz gilt. Dies berechtigt zur Aufnahme an eine Uni. Die neuen Richtlinien des Bildungsministeriums in London stiessen umgehend auf Kritik
Ebenso wie der Billigflieger Flybe und das Bahnunternehmen Network Rail kann die Schnellimbiss-Kette ihren Mitarbeitern jetzt eine Ausbildung anbieten, die vom britischen Staat als Abiturersatz anerkannt wird und zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.

Quelle

Und in Deutschland wird der Holocaust mittels Comic unterrichtet. Es lebe die Verblödung.





Überfordert? Dann laß Dein Kind abkratzen!

26 01 2008

Eine drastische Überschrift, dessen bin ich mir bewußt. Inspiriert wurde ich durch einen Leserkommentar in der Welt zu diesem Artikel: Verhungerte Jacqueline – Haftstrafen für Eltern

In dem Kommentar heißt es ganz schlicht:

„Überfordert“… Ich kann es nicht mehr hören :-(

Ebenso geht es mir. Da wurden mittlerweile fast alle Kinderkrankheiten ausgerottet, der plötzliche Kindstod geistert ebenfalls nicht mehr wie ein drohendes Gespenst  herum, da gibt es eine neue Bedohung für die Kinder: Die eigenen Eltern. Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht davon hört, dass Eltern ihre Kinder umgebracht haben. Durch verhungern und verdusrten lassen, durch dauerhafte Mißhandlung, durch einen Wurf aus dem Fenster….

Hier in dem Fall haben Eltern ihr Kind verhungern und verdursten lassen.

Das 14 Monate alte Mädchen war im März vergangenen Jahres in der nordwesthessischen 2000-Seelen-Gemeinde verhungert und verdurstet. Als die Mutter Jacqueline zu einer Ärztin brachte, war das Kind bereits tot. Durch die wochenlange massive Mangelversorgung und fehlende Pflege war die Kleine so wund, dass sich ihre Haut zwischen Knien und Nabel ablöste und Jacqueline starke Schmerzen litt.

Was sind das für Menschen? Das Kind muß tagelang ob der Schmerzen geweint und geschrien haben. Warum hat es niemand gehört?

Und warum wird diese Tat mit 8 Jahren Haft für die Mutter wegen Totschlags und für den Vater mit 3 Jahren Haft wegen Körperverletzung und fahrlässiger Tötung bestraft.

Wer seinem Kind weder Essen noch Trinken reicht, der nimmt den Tod billigend in Kauf und handelt grausam. Eine Verurteilung wegen Mordes gem. § 211 StGB ist angezeigt. Der BGH hat im „Fall Dennis“ entschieden (auch hier haben Eltern ihr Kind verhungern lassen):

Das Mordmerkmal „grausam“ wird durch eine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung des Täters und die Billigung von Tatumständen gekennzeichnet, welche es bedingen, dass dem Opfer durch die Tötungshandlung besondere Schmerzen oder Qualen zugefügt werden (vgl. BGHSt 3, 180 , 181; BGH NJW 1986, 265, 266). Hierbei ist bei einer Unterlassungstat allein die Phase des vom Tötungsvorsatz getragenen Unterlassens maßgeblich: Das Opfer muss die besonderen Schmerzen oder Qualen während des tatbestandsmäßigen Geschehens – Handeln mit Tötungsvorsatz – erlitten haben.

(BGH 5 StR 320/06, Beschluss vom 13. März 2007)

Nach meiner Ansicht ist hier im Fall der kleinen Jacqueline genau dieses Merkmal grausam erfüllt. Warum also nicht eine Verurteilung wegen Mordes?

Sicher macht es das kleine Mädchen nicht mehr lebendig. Urteile haben jedoch auch eine Signalfunktion. Es muß endlich ein Zeichen gesetzt werden, dass Verbrechen an Kindern, an Wesen, die sich nicht wehren können, mit aller Härte bestraft werden. Es gibt genug Hilfsangebote öffentlicher Stellen, die Eltern müssen gezwungen werden, diese Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Und die geforderte Pflichtuntersuchung muß sein. Dies bedeutet, dass die Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder in regelmäßigen Abständen dem Kinderarzt vorzustellen. Allerdings muß dies bundesweit geregelt werden und nicht landesweit. Solange es hier keine einheitliche Regelung gibt, reicht ein Ummelden des Kindes von Bundesland a nach b, um der Pflichtuntersuchung zu entgehen.

Zum Schluß:

Der zitierte Beschluß des BGH im Fall Dennis ist an dieser Stelle doppelt makaber. Denn genau da geht es ebenfalls um ein Kind, dass verhungert ist. Hier hat der BGH den Schuldspruch des LG Cottbus wegen Mordes in Totschlag abgeändert. Auf Seite 2 ist nachzulesen, aus welchen Gründen. Hier die zynische Kurzzusammenfassung: Quäle Dein Kind vorher, dann bist Du kein Mörder.

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Mit DDoS gegen Scientology-Webseiten?

26 01 2008

Eine anonyme Gruppe (?) hat Scientology den Krieg erklärt. Und wie macht man dies im Zeitalter der Medien? Ganz einfach, man stellt ein Video bei Youtube ein (weitere Infos bei Heise).

Als Denial of Service (DoS, zu Deutsch etwa: Dienstverweigerung) bezeichnet man einen Angriff auf einen Host (Server) oder sonstigen Rechner in einem Datennetz mit dem Ziel, einen oder mehrere seiner Dienste arbeitsunfähig zu machen. In der Regel geschieht dies durch Überlastung. Erfolgt der Angriff koordiniert von einer größeren Anzahl anderer Systeme aus, so spricht man von Verteilter Dienstblockade bzw. DDoS (Distributed Denial of Service). Normalerweise werden solche Angriffe nicht per Hand, sondern mit Backdoor-Programmen oder Ähnlichem durchgeführt, welche sich von alleine auf anderen Rechnern im Netzwerk verbreiten und dem Angreifer durch solche Botnetze weitere Wirte zum Ausführen seiner Angriffe bringen. (wikipedia)

Ausweislich des Artikels soll es bereits mehrere Angriffe gegen Webseiten geben. Mir kommt es im Moment  mehr wie eine groß angelegte Werbeveranstaltung für Scientology vor. Seit Wochen ist die Sekte unentwegt im Gespräch. Und Negativwerbung ist immer noch besser, als gar keine Werbung.





Sexuelle Belästigung von Fahrschülerinnen: Fahrschule muss schließen

25 01 2008

Ein Fahrlehrer, der seine Schülerinnen mehrfach sexuell belästigt hat, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt seinen Fahrschulbetrieb einstellen und darf keinen Unterricht mehr erteilen.

Im entschiedenen Fall betreibt der Fahrlehrer mehrere eigene Fahrschulen. Über Jahre hinweg hatte er beim praktischen Unterricht immer wieder unter dem Vorwand der Hilfestellung seine Schülerinnen im Brustbereich oder am Oberschenkel berührt und auch die Hand der Schülerinnen auf seinen eigenen Oberschenkel gelegt. Zudem machte er den Frauen gegenüber wiederholt Äußerungen sexuellen Inhalts.

Nachdem die Stadt durch Anzeigen betroffener Frauen hiervon erfahren hatte, widerrief sie mit sofortiger Wirkung sowohl die Fahrlehrerlaubnis des Betreffenden als auch dessen Erlaubnis, eine Fahrschule zu betreiben.

Hiergegen erhob dieser Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Der Fahrlehrer habe jahrelang seine Stellung als Ausbilder und das ihm von den jungen Frauen entgegengebrachte Vertrauen dazu missbraucht, diese verbal und körperlich sexuell zu belästigen. Damit habe er sich als charakterlich ungeeignet erwiesen, den Fahrlehrerberuf auszuüben und eine Fahrschule zu führen. Das festgestellte Fehlverhalten rechtfertige auch ein sofortiges Einschreiten der Behörde, denn nur so könnten weitere Übergriffe verhindert werden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14. Januar 2008 – 4 L 1584/07.NW –

Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt





Europäischer Gerichtshof: Lesbe darf Kinder adoptieren

24 01 2008

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Donnerstag ein Adoptionsverbot aufgehoben, das Frankreich einer ledigen, lesbischen Lehrerin ausgesprochen hatte. Das Urteil könnte Adoptions-Rechte für Homosexuelle in ganz Europa beeinflussen.

Die französischen Behörden hatten der 45-jährigen Frau eine Adoption verweigert, da sie das „übergeordnete Kindeswohl“ gefährden würde. Damit verstoße Frankreich gegen das Diskriminierungsverbot, urteilte nun der Europäische Gerichthof und verdonnerte den Staat zu 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Link

Eine nur folgerichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Aber auch ein deutliches Zeichen, wie durch den Europäischen Gerichtshof in nationales Recht eingreifen wird und dieses verändert wird.





Merkel macht Werbung für Microsoft

24 01 2008

Dass die Bundesregierung die Microsoft-Marketing-Initiative „IT-Fitness“ unterstützt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. „Marktsicherung“ beginnt eben bereits im Kindesalter und der Grundsatz lautet: „Du sollst keine Götter haben neben Microsoft“.

So hat auch der gestrige Auftritt der Bundeskanzlerin nicht überrascht. „Klassenzimmer der Zukunft“ lautet die Überschrift eines Artikels der Seite „Schekker, das Jugendmagazin“.

Während allerdings nach der ersten Werbeaktion bei der CeBIT lediglich der Linuxverband Kritik angebracht hat, äußerte sich heute u.a. der Oppositionspolitiker Nele Hirsch (Die Linke) kristisch. Ebenfalls fragt Die Zeit nach, warum Merkel sich von Bill Gates vor dem Karren spannen läßt. So heißt es in dem Artikel:

…“Warum lässt sich die Kanzlerin so vor den Lobby-Karren spannen? Vielleicht hat es ja mit dem E-Government zu tun. Dieses sei nämlich – Bill Gates beschreibt das mit vielen und schönen Worten – „der Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit“ und ermögliche „ein effektives und effizientes Regieren“.

Den leidigen Wahlkampf in Hessen einfach per E-Mail nach Nordrhein-Westfalen schicken? Den anstehenden Ärger mit der Gesundheitsreform an die bundeseinheitliche Behörden-Hotline (Rufnummer 115) delegieren? Oder straffällige Jugendliche mit einem von Microsoft bezahlten Tablet-PC ruhigstellen? Solche Ideen dürften Angela Merkel eigentlich gut gefallen. …“

 Frau Merkel wird es nicht stören….leider.





Was sind Blogger? Oder: Wer bist Du?

22 01 2008

blogger.jpg

Mehr Karikaturen bei www.karikatur-cartoon.de

Und was ist da noch zu lesen?

Blogger sind Tiere. Ja; sie sähen sich gerne anders. Aber was soll man von Lebewesen halten, die irgendwann im Laufe ihrer evolutionären Entwicklung ihre Finger zu bewegen lernten, zu schreiben begannen und als zwanghaft neugierige und pausenlos schwatzende Kreaturen auf dem ganzen Erdball alle Computer betippen und alle Netze mit ihrer Sabbelei vereinnahmen? Die Frage dreht sich also nur noch darum, um welche Tierart es sich beim Blogger handelt. Vom Netz her gesehen eher Spinnen, aber die mögen sich untereinander nicht so. Also wohl eher eine Affenart.
Sicherlich liegt es daran, dass die Verhaltensstrukturen des Menschen große Ähnlichkeit mit anderen Tierarten aufweisen. So stimmen 98 Prozent unseres Erbgutes mit denen des Schimpansen überein. Beim Blogger sind die restlichen 2 Prozent mit denen eines Computers verwandt.
In Zukunft wird es interessant sein, trotz der kulturellen Unterschiede, die es von Volk zu Volk gibt, die Ur-Grammatik der Blogger näher zu untersuchen. Fragen der folgenden Art gilt es dann zu beantworten. Welche Hochzeitsbräuche pflegen Blogger, wie läuft das mit der Fortpflanzung unter Bloggern, usw. Es wird interessant sein, zu beachten, wie sich die kulturellen, religiösen und sozialen Konditionieren der Blogger entwickeln werden…





Tabak- und Alkoholversand via Internet und Jugendschutz

22 01 2008

Wie „schön“ war es doch früher: Mit 5 DM bewaffnet konnte man schnell mal den Ziggarettenautomat aufsuchen und sich die Glimstengel seiner Wahl besorgen (kleinere Automatenpannen bleiben unbeachtet). Heute benötigt man zusätzlich eine EC-Karte oder ähnliches. Sei es drum, die DM 5,00 sind  auch Vergangenheit. Es lebe eben der Jugendschutz.

Interessant ist allerdings ein Beschluss des Landgerichts Koblenz, der die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche via Internet betrifft. Hier heißt es:

…“Fernabsatz von Tabakwaren über das Internet unterliegt keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen. Insbesondere ist § 10 JuSchG insoweit nicht anwendbar.“…

Landgericht Koblenz

Übersetzt bedeutet dies also: Bei Bestellungen via Internet gelten die Beschränkungen des Jugendschutzes nicht?

Die Steigerungsform von heilig ist scheinheilig. Wird hier unter dem Deckmantel des Jugendschutzes der „erwachsene“ Raucher eben ein bisschen mehr diskriminiert? Zumindest passen die Puzzleteile nicht zusammen.





Keine zweite Chance für den ersten Eindruck

21 01 2008

Ab sofort geht es hier los mit Berichten aus den Bereichen Recht, Politik, Wirtschaft und dem ganz normalen Wahnsinn.  Heute ist keine Zeit mehr für einen mehr oder weniger ausführlichen Eintrag, da ich darüber nachdenke, wie ich die Fragen meines Sohnes (9):

- Was ist vögeln?

- Was ist blasen?

beantworten werde. Ungewöhnliche Fragen? Mitnichten. Diese sind ein Ergebnis eines Kinobesuches. Der als Familienfilm gepriesene Streifen „KEINOHRHASE“ von und mit Til Schweiger, FSK 6, warf diese Fragen auf.

Vielleicht hätte ich vorher den Spiegelartikel zum Film lesen sollen, der wie folgt beginnt:

 “Berlin – 50 Euro gäbe er ihm, sagt Til Schweiger im Film „Keinohrhasen“ zu einem Taxifahrer, wenn der ihm nur zärtlich und lecker einen blase. Der Fahrer lehnt das Angebot zwar ab, dennoch wird lustig und munter herumkopuliert in dieser „Romantic Comedy“, wie Produzent, Hauptdarsteller und Regisseur Til Schweiger seinen Film bezeichnet. „

Spiegel

Nun, bis Schulschluß wird mir hoffentlich eine Antwort eingefallen sein und manchmal verlaufen sich ja Fragen auch im Sande. Meine (An-)frage, wie es hier zu einer Freigabe FSK 6 kommen konnte, wird hoffentlich nicht im Sande verlaufen.