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	<title>Nachgelesen's Weblog</title>
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	<description>Leben als umfassender Verdrängungs- und Rationalisierungsprozess</description>
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		<title>Manfred Ritzek ist nur auf die Nase gefallen</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 15:40:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Gerücht verbreitet sich gestern Morgen wie ein Lauffeuer im Kieler Landeshaus. Um kurz nach zehn wird es zur harten Nachricht. Zum Auftakt der Landtagssitzung berichtet Vize-Präsidentin Ingrid Franzen (SPD), dass der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek (67) aus Norderstedt am Vorabend bei einem Überfall in Kiel niedergeschlagen wurde und verletzt im Krankenhaus liegt. Die Abgeordneten sind [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=47&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Gerücht verbreitet sich gestern Morgen wie ein Lauffeuer im Kieler Landeshaus. Um kurz nach zehn wird es zur harten Nachricht. Zum Auftakt der Landtagssitzung berichtet Vize-Präsidentin Ingrid Franzen (SPD), dass der CDU-Abgeordnete Manfred Ritzek (67) aus Norderstedt am Vorabend bei einem Überfall in Kiel niedergeschlagen wurde und verletzt im Krankenhaus liegt. Die Abgeordneten sind geschockt. Die Polizei mag das nicht bestätigen, man ermittele. Internet-Redaktionen melden den &#8222;brutalen Überfall&#8220; auf einen CDU-Politiker an der Förde.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.abendblatt.de/daten/2008/02/01/842923.html">Quelle</a></p>
<p>Der VOLLblutpolitiker ist nur nach einem Gläschen auf die Nase gefallen, kann ja mal passieren.</p>
<span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://nachgelesen.wordpress.com/2008/02/01/manfred-ritzek-ist-nur-auf-die-nase-gefallen/"><img src="http://img.youtube.com/vi/tVTmfvMpnxI/2.jpg" alt="" /></a></span>
<p>Die Politik <strike>der CDU</strike> ist eben nur im Suff zu ertragen.</p>
<p><!--  begin ad tag: abendblatt/Norddtld  (300x250) contentad--></p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/47/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/47/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/47/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/47/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=47&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Das Erfordernis von Deutschkenntnissen bei Ehegattennachzug ist rechtmäßig -Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 00:42:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Az. VG 5 V 22.07]]></category>
		<category><![CDATA[§ 31 AufenthG]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschkenntnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Nachzug]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 5 V 22.07) hat die Klage einer Inderin gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung eines nationalen Visums als unbegründet abgewiesen. Damit ist die seit 28. August 2007 geltende Regelung des § 31 AufenthG gerichtlich bestätigt worden. In der Pressemitteilung des VG Berlin heißt es: Die Klägerin, eine 1982 geborene indische [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=46&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 5 V 22.07) hat die Klage einer Inderin gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung eines nationalen Visums als unbegründet abgewiesen. Damit ist die seit 28. August 2007 geltende Regelung des § 31 AufenthG gerichtlich bestätigt worden.</p>
<p>In der Pressemitteilung des VG Berlin heißt es:</p>
<blockquote><p>Die Klägerin, eine 1982 geborene indische Staatsangehörige, hatte sich nach ihrer Hochzeit mit ihrem in Deutschland lebenden deutschen Ehemann bei der Deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt.</p>
<p>Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin verneinte zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinsichtlich ihrer zu verlangenden deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle. Zwar sei sie imstande, einzelne deutsche Worte zu sagen. Dies sei nicht ausreichend.</p>
<p>Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen könne.</p></blockquote>
<p>Die vollständige Entscheidung <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_5_v_22.07_1.urt.pdf">hier</a>.</p>
<p>Eine Entscheidung, die meines Erachtens nicht zu beanstanden ist, auch wenn so manche grüne (oder rothsche) Seele aufschrein wird. Wer dauerhaft in einem anderen Land leben will, sollte die Sprache zumindest in Grundzügen beherrschen. Für mich würde sich die Frage der Notwendigkeit überhaupt nicht stellen, wenn ich eine dauerhafte Auswanderung beabsichtige.</p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/46/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/46/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/46/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/46/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=46&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Berlin bewirbt sich um Deutsches Demenzzentrum</title>
		<link>http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/31/berlin-bewirbt-sich-um-deutsches-demenzzentrum/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 21:08:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unterhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeordnetenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Demenzzentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Sitzverteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Quelle zur Überschrift Zynismus an: Berlin ist für das Demenzzentrum hervorragend geeignet. Beweis: Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus (2006) SPD 53 Sitze CDU 37 Sitze Die Linke 23 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 23 Sitze FDP  13 Sitze Zynismus aus. Pawlowsche Exculpation: Die Gefühle von Demenzkranken und deren Angehörigen sollen durch diesen Eintrag nicht verletzt werden.<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=45&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.tagesspiegel.de/magazin/wissen/Demenz;art304,2466805">Quelle</a> zur Überschrift</p>
<p><strong>Zynismus an:</strong></p>
<p>Berlin ist für das Demenzzentrum hervorragend geeignet.</p>
<p><strong>Beweis:</strong> Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus (2006)</p>
<li>SPD 53 Sitze</li>
<li>CDU 37 Sitze</li>
<li><strong><em>Die Linke 23 Sitze</em></strong></li>
<li>Bündnis 90/Die Grünen 23 Sitze</li>
<li>FDP  13 Sitze</li>
<p><strong>Zynismus aus</strong>.</p>
<p>Pawlowsche Exculpation: Die Gefühle von Demenzkranken und deren Angehörigen sollen durch diesen Eintrag nicht verletzt werden.</p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/45/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/45/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/45/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/45/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=45&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>In der Raketenwerkstatt des Dschihad</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 18:05:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Ahmadinejad]]></category>
		<category><![CDATA[Dschihad]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit diesem Worten ist heute ein Artikel im Spiegel überschrieben, der das schwere Schicksal von Abdul beschreibt. Abdul, der tagsüber brav studieren geht und nachts Raketen für den Heiligen Dschihad produziert. Raketen, die dazu bestimmt sind, israelische Juden zu ermorden. Ein Artikel, der gut zu dem neuerlichen Aufruf von Ahmadinejad paßt: Der iranische Staatspräsident Mahmoud [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=44&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit diesem Worten ist heute ein <a href="http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,531452,00.html">Artikel im Spiegel </a>überschrieben, der das schwere Schicksal von Abdul beschreibt. Abdul, der tagsüber brav studieren geht und nachts Raketen für den Heiligen Dschihad produziert. Raketen, die dazu bestimmt sind, israelische Juden zu ermorden.</p>
<p>Ein Artikel, der gut zu dem neuerlichen Aufruf von Ahmadinejad paßt:</p>
<blockquote><p>Der iranische Staatspräsident Mahmoud Ahmadinejad hat heute den Westen dazu aufgerufen, Israels „bevorstehenden Zusammenbruch“ anzuerkennen. In der südiranischen Hafenstadt Busher nahe dem geplanten Atomreaktor forderte er, damit aufzuhören, „die Zionisten zu unterstützen, da ihr Regime seine letzte Etappe erreicht“ habe.<br />
„Akzeptiert, dass das Leben der Zionisten früher oder später zu Ende gehen wird“, erklärte Ahmadinejad in seiner im Fernsehen übertragenen Rede und fügte hinzu: „Was wir im Moment vor uns sehen, ist das letzte Kapitel [der israelischen Gewalttaten], dem die Palästinenser und die Staaten in der Region entgegentreten werden und das sie letztlich zugunsten Palästinas wenden werden.“<br />
Der iranische Präsident untermauerte seine Drohkulisse mit der Aussage, dass der Iran bei seinem Atomprogramm nun einen kritischen Punkt erreicht habe. „Es ist euer Fehler, wenn ihr denkt, dass die iranische Nation [vor dem Westen] zurückweichen wird. Wir bewegen uns auf den Gipfel des atomaren Weges zu.“</p></blockquote>
<p><a href="http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/er_will_doch_nur_spielen/">Quelle</a></p>
<p>Mit KEINEM Wort wird in dem Artikel auf die Ermordeten eingegangen. Lediglich einmal wird Abdul wie folgt zitiert:</p>
<blockquote><p>Er mache sich schon Gedanken, wer von seinen Geschossen getroffen würde. &#8222;Wenn wir Soldaten töten, sind wir mehr als glücklich&#8220;, sagt er. &#8222;Wenn es ein Kind trifft, sind wir natürlich nicht froh.&#8220;</p></blockquote>
<p> Ein Artikel, der an Einseitigkeit und Geschmacklosigkeit nur schwer zu übertreffen ist.<br />
 </p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/44/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/44/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/44/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/44/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=44&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<title>Top-Suchanfragen bei google</title>
		<link>http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/31/top-suchanfragen-bei-google/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 17:20:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Top-Suchanfragen]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf der Seite Zeitgeist hat google die Top-Suchanfragen für den Monat Dezember 2007 veröffentlicht. Das Grauen erreicht eine neue Dimension, wenn man Platz 2 der Rangliste betrachtet. Hierzu einige Anhaltspunkte, die bestimmt dem ein oder anderen bekannt vorkommen werden: - Sonntag morgen 7.00 Uhr, gefühlte Zeit 4.30 Uhr: Was ertönt in Rockkonzertlautstärke aus dem Kinderzimmer? [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=43&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der <a href="http://www.google.com/intl/de/press/intl-zeitgeist.html#de">Seite Zeitgeist </a>hat google die Top-Suchanfragen für den Monat Dezember 2007 veröffentlicht. Das Grauen erreicht eine neue Dimension, wenn man Platz 2 der Rangliste betrachtet.</p>
<p>Hierzu einige Anhaltspunkte, die bestimmt dem ein oder anderen bekannt vorkommen werden:</p>
<p>- Sonntag morgen 7.00 Uhr, gefühlte Zeit 4.30 Uhr: Was ertönt in Rockkonzertlautstärke aus dem Kinderzimmer?</p>
<p>- Sonntag auf der Autobahn, alles Sonntagsfahrer und bereits der 7. Stau: Welche CD/Kassette hört man zum gefühlt 77. mal und hat beschlossen, den Hauptdarsteller zu ermorden?</p>
<p>-Welcher Kinderheld ist so furchtbar klug, so furchtbar pädagogisch wertvoll, so extrem vorbildlich?</p>
<p>Nun, die Anhaltspunkte dürften reichen. Das liebliche <strong>TÖRÖÖÖÖÖÖÖ</strong> ist bestimmt in aller Ohren. Benjamin Blümchen ist TOP 2 der Suchanfragen bei google im Dezember. Das Grauen ist überall.</p>
<p><strong>Hier die weiteren Plätze:</strong></p>
<p>Platz 1 Led Zeppelin</p>
<p>Platz 2 Benjamin Blümchen</p>
<p>Platz 2 battestar galactica</p>
<p>Platz 4 50 Cent</p>
<p>Platz 5 Madeira</p>
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	</item>
		<item>
		<title>&#8222;Leichenfledderei&#8220; durch Entnahme des Zahngolds aus der Asche?</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 14:27:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 168 StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Leichenfledderei]]></category>
		<category><![CDATA[Stadt Hof]]></category>
		<category><![CDATA[Störung der Totenruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Wegnahme von Zahngold]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl Gewalt und Tod heute in den Medien fast allgegenwärtig sind, wird der direkte Kontakt zu den Toten in den westlich geprägten Ländern – anders als in vielen anderen Kulturkreisen &#8211; meist gemieden. Insbesondere die Leiche ist nahezu aus unserem alltäglichen Blickfeld verdrängt und durch ein neues System von Ritualen und Symbolen ersetzt worden, in [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=42&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl Gewalt und Tod heute in den Medien fast allgegenwärtig sind, wird der direkte Kontakt zu den Toten in den westlich geprägten Ländern – anders als in vielen anderen Kulturkreisen &#8211; meist gemieden. Insbesondere die Leiche ist nahezu aus unserem alltäglichen Blickfeld verdrängt und durch ein neues System von Ritualen und Symbolen ersetzt worden, in dem die End­lichkeit der menschlichen Existenz verarbeitet werden soll. Kurzum: Wir tun uns schwer mit unseren Toten.</p>
<p>Gleichwohl hat man Vorstellungen davon, wie mit einem Toten &#8222;pietätvoll&#8220; umgegangen werden muß.</p>
<p>So hat das Urteil des Amtsgerichts Hof im August 2007 Aufsehen erregt, wo es um die Frage der der Störung der Totenruhe ging. Das AG Hof hat dort 3 ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums von dem Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen. Die 3 Mitarbeiter haben in den Jahren 2005 und 2006 aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen mindestens 12 kg Zahngold gesammelt und dieses weiterverkauft. Hierdurch erzielten sie einen Erlös in Höhe von mindestens 50.000 Euro, den sie zu gleichen Teilen unter sich aufteilten.</p>
<p>Der 2. Strafsenat hat das Urteil am 29.01.2008 auf die Revision der Staatsanwaltschaft Hof aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Hof zurückverwiesen. Nach Auffassung des Senats verkennt die Entscheidung des Amtsgerichts die tatbestandlichen Voraussetzungen und auch den Schutzzweck der 1. Alt. des Straftatbestandes der Störung der Totenruhe (§ 168 StGB). Denn bei dem nach der Leichenverbrennung verbleibenden Zahngold handelt es sich um einen Teil der Asche eines verstorbenen Menschen, der von den Angeklagten aus dem Gewahrsam des Berechtigten weggenommen wurde.</p>
<p>In der Begründung des Beschlusses heißt es:</p>
<blockquote><p>Der Begriff „Asche eines verstorbenen Menschen“ umfasst grundsätzlich alle Arten von Verbrennungsrückständen. Teil der Asche sind somit auch die mit einem menschlichen Körper (zu Lebzeiten) fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand verbleiben. Der Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzgeber bei den Beratungen zum 3. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1953 veranlasst gesehen hat, die Asche in den Schutzbereich der Vorschrift des § 168 StGB aufzunehmen, um einer „Verstärkung des Schutzes der Totenruhe“ Rechnung zu tragen. Durch diese tatbestandsmäßige Erweiterung sollte eine vorhandene Lücke im Strafrechtsschutz geschlossen und die Feuerbestattung mit der Erdbestattung gleichgestellt werden. Die Verbrennungsrückstände einer Leiche genießen demnach insgesamt den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen. Das Zahngold ist deshalb stets Teil der Asche des jeweils krematierten Verstorbenen und mit den sonstigen Verbrennungsrückständen eines Verstorbenen in einer Urne zur Bestattung zusammenzuführen</p>
<p>Da hinsichtlich der Leiche bzw. der Asche des Verstorbenen von einem Mitgewahrsam sowohl der totenfürsorgeberechtigten Angehörigen als auch des mit der Feuerbestattung beauftragten Betreibers dieser Anlage auszugehen ist, stellte die von den Angeklagten &#8211; entgegen den Anweisungen des Betreibers des Krematoriums &#8211; vorgenommene Wegnahme des Zahngoldes einen Gewahrsamsbruch dar, der die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 168 Abs. 1 StGB erfüllte.</p>
<p>Gemessen an der komplexen Schutzfunktion des § 168 StGB und vor allem im Hinblick auf das auch nach dem Tode fortwirkende Persönlichkeitsrecht verstößt das Verhalten der Angeklagten gegen den Schutzzweck der Norm, weil sie Teile der Asche verstorbener Menschen als Handelsobjekt missbrauchten. Die über den Tod hinaus wirkende Würde des Menschen verbietet es, ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.</p>
<p>Eine Strafbarkeit wegen eines Eigentumsdelikts (z.B. Diebstahl) kommt demgegenüber nicht in Betracht, weil es sich bei dem menschlichen Leichnam und ebenso bei der Asche eines Verstorbenen nicht um eigentumsfähige Sachen handelt, die weggenommen werden können.</p></blockquote>
<p><a href="http://www4.justiz.bayern.de/olg-ba/presse/presse1.htm">Quelle:</a></p>
<p>Interessant ist aber nebenher noch folgende Tatsache, die hier mit keinem Wort erwähnt wird:</p>
<p><strong>Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. (Quelle Stern).</strong></p>
<p>Es bleibt abzuwarten, was sich in dieser Richtung tut, oder ob diese Tatsache einfach &#8222;im Sande verläuft&#8220;. Nach dem oben zitierten Beschluß ist der Tatbestand des § 168 StGB hier ebenfals verwirklicht</p>
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		<item>
		<title>Räuber und Gendarm mit Wattebällchen?</title>
		<link>http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/30/rauber-und-gendarm-mit-watteballchen/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 22:27:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinwaffen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbot]]></category>
		<category><![CDATA[Verschärfung]]></category>
		<category><![CDATA[Waffenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Dies wird in Zukunft der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht.Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=41&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dies wird in Zukunft der Fall sein, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht.Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten.</p>
<p>Dies allerdings reicht dem Bundesrat nicht aus. Dieser formulierte in einer Stellungnahme:</p>
<blockquote><p>Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder Revolvern.</p></blockquote>
<p>Ganz artig hat die Bundesregierung versprochen, eine entsprechende Erweiterung zu prüfen.</p>
<p><a href="http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_014/05.html">Quelle</a></p>
<p>Oh, wie werden sich  die Mütter und Großmütter hierüber freuen. Endlich ist das Thema vom Tisch und der pazifistisch behütete Sprößling kommt nicht mehr mit &#8222;diesem Kram&#8220; in Kontakt. Der Cowboy, der Pirat, der Räuber&#8230;. nun, die können sich ja an einen Tisch setzen und &#8222;darüber&#8220; reden.</p>
<p>Aber zurück zur Begründung des Bundesrats: Der geschulte Polizist soll vor täuschend echt aussehenden Scheinwaffen geschützt werden. Reichlich dünn für eine Begründung. Zudem ist das Gefahrenpotential der &#8222;Scheinwaffe&#8220; relativ gering, mit Ausnahme für den (Schein-)Waffenträger.</p>
<p>Wieder eine Verschärfung, die unbedingt notwendig ist, um den (un-)mündigen Bürger zu schützen und ggf. zu bestrafen.</p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/41/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/41/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/41/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/41/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=41&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Uri Geller &#8211; Miese Tricks &amp; Verarschung</title>
		<link>http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/30/uri-geller-miese-tricks-verarschung/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 19:01:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unterhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Magier]]></category>
		<category><![CDATA[miese Tricks]]></category>
		<category><![CDATA[Pro sieben]]></category>
		<category><![CDATA[Täuschung]]></category>
		<category><![CDATA[Uri Geller]]></category>
		<category><![CDATA[Verarschung]]></category>
		<category><![CDATA[Zauberer]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern lief eine weitere Folge der &#8222;Großen Uri Geller Show&#8220; auf Pro 7. Und mit dem &#8222;mediensicheren&#8220; Thema Nichtrauchen war der selbsternannte größte Mentalist aller Zeiten heute in aller Munde, die TV-Sender berichteten über das Thema Uri Geller hoch und runter. Was als Fazit blieb: Wer nun noch nicht an das Übersinnliche glaubt, der muß [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=40&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern lief eine weitere Folge der &#8222;Großen Uri Geller Show&#8220; auf Pro 7. Und mit dem &#8222;mediensicheren&#8220; Thema Nichtrauchen war der selbsternannte größte Mentalist aller Zeiten heute in aller Munde, die TV-Sender berichteten über das Thema Uri Geller hoch und runter. Was als Fazit blieb:</p>
<blockquote><p>Wer nun noch nicht an das Übersinnliche glaubt, der muß jetzt daran glauben.</p></blockquote>
<p>Geflissentlich wird zu erwähnen unterlassen, dass es sich bei den Streitern um die Nachfolge von Uri Geller schlichtweg um Magier oder Zauberer handelt, die ihre Tricks vorführen. Nicht mehr und nicht weniger. Schamlos werden dabei die Gefühle, Ängste und Sehnsüchte der Menschen ausgenutzt, wie beispielsweise der nachfolgende Ausschnitt mit Auflösung zeigt:</p>
<p> <span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/30/uri-geller-miese-tricks-verarschung/"><img src="http://img.youtube.com/vi/aHinAdrAvp8/2.jpg" alt="" /></a></span></p>
<p> Vincent Raven hat sich im übrigen für seine geschmacklose <a href="http://www.vincentraven.ch/news.html">Darbietung öffentlich entschuldigt</a>.</p>
<p>Weitere Auflösungen der Tricks von Geller findet man <a href="http://ug.gwup.org/index.html">hier</a>, treffend unter der Überschrift: &#8222;Feinde des Denkens &#8211; The next Uri Geller und anderer Unsinn&#8220;.</p>
<p>Noch eine Kostprobe gefällig? Hier bitteschön:</p>
<p> <span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/30/uri-geller-miese-tricks-verarschung/"><img src="http://img.youtube.com/vi/msmSSXf0ZcI/2.jpg" alt="" /></a></span></p>
<p>Bleibt nur zu hoffen, dass ein paar mehr Leute diese Sendung kritisch hinterfragen.  Insbesondere sollte der Sender mit dieser Mythosbildung aufhören.</p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/40/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/40/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/40/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/40/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=40&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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	</item>
		<item>
		<title>Hessen und die Jamaikakoalition</title>
		<link>http://nachgelesen.wordpress.com/2008/01/30/hessen-und-die-jamaikakoalition/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 16:00:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Hessen]]></category>
		<category><![CDATA[Jamaikakoalition]]></category>
		<category><![CDATA[Kandtagswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsgespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Koch]]></category>
		<category><![CDATA[Ypsilanti]]></category>

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		<description><![CDATA[Tja, dumm gelaufen in Hessen. Die Linken &#8222;versauen&#8220; mit ihrem Sprung über die 5 Prozenthürde alle Konstellationen, die man sich bereits im Wahlkampf abgeschnitten hat. So kann die CDU unmöglich mit den Linken und Ypsilanti verkündete im Wahlkampf, weder mit den Linken, noch unter deren Duldung zu regieren. Und die FDP: Treu hält sie Koch [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=36&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/gelb.jpg" title="gelb.jpg"></a><a href="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/rot.jpg" title="rot.jpg"></a>Tja, dumm gelaufen in Hessen. Die Linken &#8222;versauen&#8220; mit ihrem Sprung über die 5 Prozenthürde alle Konstellationen, die man sich bereits im Wahlkampf abgeschnitten hat. So kann die CDU unmöglich mit den Linken und Ypsilanti verkündete im Wahlkampf, weder mit den Linken, noch unter deren Duldung zu regieren.</p>
<p>Und die FDP: Treu hält sie Koch die Stange und wirft kein Äuglein in Richtung Koalition mit rot und grün.</p>
<p>Also ist nunmehr die Jamaikakoalition in aller Munde. Was nach Urlaub, Sonne und Meer klingt, heißt CDU mit den Grünen und der FDP.  Oder man sieht es so:</p>
<p> <a href="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/rot.jpg" title="rot.jpg"><img src="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/rot.thumbnail.jpg?w=510" alt="rot.jpg" /></a></p>
<p><a href="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/gelb.jpg" title="gelb.jpg"><img src="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/gelb.thumbnail.jpg?w=510" alt="gelb.jpg" /></a></p>
<p><a href="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/grun.jpg" title="grun.jpg"><img src="http://nachgelesen.files.wordpress.com/2008/01/grun.thumbnail.jpg?w=510" alt="grun.jpg" /></a></p>
<p>Es bleibt also spannend. <strike>Und wer das wahre Rindvieh ist, &#8230;.</strike> Der Wählerauftrag wird knallhart umgesetzt.</p>
<br /><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/nachgelesen.wordpress.com/36/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/nachgelesen.wordpress.com/36/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gofacebook/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/facebook/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gotwitter/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/twitter/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/nachgelesen.wordpress.com/36/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/nachgelesen.wordpress.com/36/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=36&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Keine Störerhaftung für Usernetbetreiber</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 15:24:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nachgelesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Az. I-20 U 95/07]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Usernetbetreiber]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine vielbeachtete Entscheidung ist heute im Berufungsverfahren durch das OLG Düsseldorf ergangen.  Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Usernetbetreiber nicht für News-Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider seien nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern vielmehr mit Cache-Providern gemäß § 9 des Telemediengesetzes (TMG). Diesen sei eine ständige Überprüfung der zwischengespeicherten Inhalte nicht zumutbar. Damit sind die [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=nachgelesen.wordpress.com&amp;blog=2579930&amp;post=35&amp;subd=nachgelesen&amp;ref=&amp;feed=1" width="1" height="1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine vielbeachtete Entscheidung ist heute im Berufungsverfahren durch das OLG Düsseldorf ergangen.  Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Usernetbetreiber nicht für News-Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider seien nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern vielmehr mit Cache-Providern gemäß § 9 des Telemediengesetzes (TMG). Diesen sei eine ständige Überprüfung der zwischengespeicherten Inhalte nicht zumutbar.</p>
<p>Damit sind die Versuche der Musikindustrie, über weitformulierte Unterlassungsanträge Usenet-Providern allgemeine Überwachungspflichten für alle über deren Newsserver vermittelten Inhalte aufzudrücken, jedenfalls in Düsseldorf vorläufig gescheitert.</p>
<p>Urteil im Volltext auf Seite 2<span id="more-35"></span><!-- cadv --></p>
<p>OLG Düsseldorf</p>
<p>Urteil vom 15.01.2008</p>
<p>Az: I-20 U 95/07</p>
<p>OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF</p>
<p>IM NAMEN DES VOLKES</p>
<p>URTEIL</p>
<p>In dem einstweiligen Verfügungsverfahren</p>
<p>der Elbracht-Computer Netzwerk &amp; Grafik Service GmbH, […]<br />
Antragsgegnerin und Berufungsklägerin,</p>
<p>Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kremer, Wallstraße 9, 41061 Mönchengladbach</p>
<p>gegen die</p>
<p>EMI Music Germany GmbH &amp; Co KG, […]</p>
<p>Antragstellerin und Berufungsbeklagte,</p>
<p>Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Rasch, An der Alster 5. 20099 Hamburg</p>
<p>hat der 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vorn 27 11.2007 durch […] für Recht erkannt:</p>
<p>Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:</p>
<p>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.</p>
<p>Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.</p>
<p>Gründe:</p>
<p>I.</p>
<p>Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Zulässigkeit der Zugangsvermittlung zu sog. Binärdateien mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt im Usenet.</p>
<p>Die Antragstellerin ist eine der führenden deutschen Tonträgerherstellerinnen. Als solche nimmt sie für sich gemäß Vertrag vom 05.12.2005 mit der Künstlerin [NAME] alias „LaFee“ in Anspruch, ausschließliche Rechteinhaberin der urheberrechtlichen Verwertungsrechte t. S.d. § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html" title="§ 16 UrhG: Vervielfältigungsrecht"><font color="#005599">16</font></a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html" title="§ 17 UrhG: Verbreitungsrecht"><font color="#005599">17</font></a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung"><font color="#005599">19a</font></a> UrhG zu sein.</p>
<p>Die Antragsgegnerin ist ein kommerzieller Usenet Provider und betreibt unter der URL www.united-newsserver.de einen Newsserver. Das Usenet ist ein weltweites Netz aus Servern, das eigentlich nur für den Austausch von Textnachrichten geschaffen wurde. Nun wird es immer mehr zum Dateiaustausch verwendet. Es wird durch seine vielfach redundante Verteilung auf viele Tausende Newsserver in vielen verschiedenen Staaten geprägt.</p>
<p>Die Antragsgegnerin bewirbt ihren kostenpflichtigen Usenet-Zugang hauptsächlich damit, den Zugriff auf sog. „binarygroups“ im usenet zu ermöglichen. Die verschiedenen Unterhierachien, insbesondere die Unterhierachie „alt.binaries“ können nicht nur Text. sondern auch Mediendateien in kodierter Form enthalten.</p>
<p>Am 9.2.2007 befanden sich Binärdateien der Musikaufnahme „Mitternacht“ der Interpretin „LaFee“ auf dem Server der Berufungsklägerin. Am 14.02.2007 erhielt die Antragsgegnerin eine Abmahnung durch die Antragsstellerin. Die Antragsgegnerin wurde darin von der Abrufmöglichkeit in Kenntnis gesetzt und unter Hinweis auf die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Berufungsbeklagten unter Fristsetzung bis zum 26.02.2007 aufgefordert, die streitgegenständliche Aufnahme aus dem Usenet zu nehmen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da dies erfolglos blieb und die streitgegenständliche Aufnahme auch am 27.02.2007 noch über den Zugang von United Newsserver abrufbar gewesen war, hat die Antragstellerin beim Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt.</p>
<p>Die Antragsgegnerin hat sich auf den Standpunkt gestellt, nicht Täterin einer Rechtsverletzung zu sein und sich die Verletzung auch nicht als Störerin zurechnen lassen zu müssen. Sie sei kein sog. Host-Provider, sondern lediglich Zugangsdiensteanbieter (sog. „Acess-Provider“), da sie nur den Zugang zum Usenet vermittele und keinerlei Informationen speichere. Ihre Newsserver dienten nicht zur Speicherung von Nachrichten, sondern lediglich zur Weiterleitung an andere Newsserver, so dass die Nachrichten weltweit abgerufen werden könnten. Gespeichert werde zunächst allein der „Header“ aller Nachrichten; erst wenn ein Nutzer der Antragsgegnerin den Nachrichteninhalt und damit den „Header“ der Nachricht zum Abruf ausgewählt habe, komme es zu einer Zwischenspeicherung des Inhalts („Body“) auf dem Newsserver der Antragsgegnerin, was der Beschleunigung von Zugriffen weiterer Nutzer auf die Nachricht diene.</p>
<p>Selbst wenn man eine zur Übermittlung der Nachricht erforderliche Zwischenspeicherung als nicht mehr von den Rechten eines Access-Providers erfasst sehen sollte, sei die Antragsgegnerin nur als sog. Cache-Provider zu qualifizieren. Die von der Antragstellerin herangezogene Retentionszeit von über 30 Tagen für „binaries“ gebe lediglich Auskunft darüber, wie lange die Antragsgegnerin überhaupt in der Lage sei, eine Nachricht an den Nutzer zu liefern.</p>
<p>Sie habe bis zur Zustellung der Antragsschrift keine Kenntnis davon erlangt, durch welche Nachricht die Urheberrechte verletzt worden sein sollten. Die Abmahnung vom 14.02.2007 habe sie nicht in die Lage versetzt, die fragliche Datei zu sperren. Hierzu sei die Angabe der konkreten Message-ID erforderlich. Darüber hinaus sei eine isolierte Entfernung der Nachrichten aus dem Zwischenspeicher des Newsservers völlig nutzlos, da die Nachricht auf allen anderen Newsservern weltweit weiterhin vorgehalten werde und uneingeschränkt abrufbar sei. Abhilfe schaffen könne nur das sog. „Notice And Take Down“ Verfahren, d.h. eine Email an den betroffenen Betreiber desjenigen Newsservern über den die Nachricht ursprünglich eingestellt worden sei.</p>
<p>Wegen der weiteren Einzelheiten wird gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/540.html" title="§ 540 ZPO: Inhalt des Berufungsurteils"><font color="#005599">540</font></a> Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen auf die tatsachlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils.</p>
<p>Das Landgericht hat dem Antrag auf einstweilige Verfügung durch das angefochtene Urteil uneingeschränkt stattgegeben. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Die Antragstellerin habe das Bestehen eine Verfügungsanspruches und eines Verfügungsgrundes glaubhaft gemacht. Es sei glaubhaft, dass ihr der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="§ 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz"><font color="#005599">97</font></a> Abs. 1 S. 1, 2. HS UrhG in Verbindung mit §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html" title="§ 85 UrhG: Verwertungsrechte"><font color="#005599">85</font></a> Abs. 1, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung"><font color="#005599">19a</font></a> UrhG gegen die Antragsgegnerin zustehe. Die Rechte, insbesondere aus § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung"><font color="#005599">19a</font></a> UrhG seien widerrechtlich verletzt worden, indem die Aufnahme über das Usenet der Antragsgegnerin zum Kopieren und Anhören bereitgestellt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei. Einer Inanspruchnahme des Teledienstproviders auf Unterlassung würden die Haftungsprivilegierungen gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/TDG/9.html" title="§ 9 TDG: Durchleitung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> S. 2 TDG nicht entgegenstehen. Aus § <a href="http://dejure.org/gesetze/TDG/8.html" title="§ 8 TDG: Allgemeine Grundsätze"><font color="#005599">8</font></a> Abs. 2 TDG ergebe sich, dass die in Betracht kommende Haftungsprivilegierung des § <a href="http://dejure.org/gesetze/TDG/11.html" title="§ 11 TDG: Speicherung von Informationen"><font color="#005599">11</font></a> TDG nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar sei. Die Antragsgegnerin sei Störerin im Sinne des Urheberrechts, da sie adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Urheberrechts beitrage, zum einen durch die Bereitstellung einer Plattform, die es Dritten ermögliche, die streitgegenständliche Verletzung zu begehen, zum anderen dadurch, dass sie die ihr obliegenden Prüf und Überwachungspflichten verletze. Die Antragsgegnerin sei als Host-Providerin zu qualifizieren, da die „binaries“ mit einer Vorhaltezeit von 30 Tagen abrufbar seien. Ferner sei sie auch technisch und rechtlich in der Lage, die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu unterbinden, da sie unmittelbaren Zugriff auf die auf ihren Servern gespeicherten Inhalte habe. Die Durchführung dieser vorgenannten Maßnahme sei auch zumutbar, da sie aufgrund des konkreten Hinweises durch die Antragsgegnerin eine Pflicht zum Eingreifen träfe. Diese Pflicht sei nicht unangemessen, da sie nur auf die Beseitigung der konkreten Verletzung beschränkt sei.</p>
<p>Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin mit der Berufung: sie begehrt weiterhin die vollständige Abweisung des Antrags. Sie behauptet ergänzend, entgegen den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf enthielten die Nachrichten keine Dateianhänge mit Mediendateien. Vielmehr stelle die jeweilige Nachricht selbst die Datei in einem nicht unmittelbar abspielbaren, Usenet tauglichen Format dar. Die Konvertierung in dieses Format werde durch bestimmte Konvertierungsprogramme erreicht, wobei aufgrund des limitierten Speicherplatzes von 0,5 MB für bspw. eine mp3-Datei zwischen 10 und 50 Nachrichten erforderlich seien. Die in das Usenet eingestellten Beiträge bestünden ähnlich wie eine E-Mail aus „Header“ und „Body“. Im „Header“ sei eine ,“Message-ID“ enthalten. Anhand der von keinem anderen Newsserver abänderbaren „Message-ID“ habe jede Nachricht somit eine eindeutige Bezeichnung, sodass eindeutig nachvollziehbar sei, von welchem Rechner das Posting stamme. Wähle ein Nutzer in seinem „Newsreader“ den „Header“ einer Nachricht aus, um den vollständigen Inhalt, also den „Body“ abzurufen, kontaktiere der Newsreader den Newsserver der Antragsgegnerin und teile diesem mit, dass eine bestimmte Nachricht abgerufen werden soll. Der Newsserver der Beklagten rufe dann von weiteren Newsservern anderer Unternehmen den Nachrichteninhalt ab, liefere die Nachricht an den jeweiligen Nutzer aus und speichere den Nachrichteninhalt zur Beschleunigung von Zugriffen weiterer Nutzer auf dem Newsserver zwischen. Die einmal abgerufenen Nachrichten würden maximal 32 Stunden vorgehalten. Eine manuelle Löschung der streitgegenständlichen Nachrichten von allen Newsservern sei zwar grundsätzlich durch die Eingabe einer „Cancel-Message“ mit der jeweiligen ,“Message-ID“ möglich gewesen. Die Antragsstellerin habe der Antragsgegnerin aber die dafür erforderliche „Message-ID“ nicht mitgeteilt. Die Antragsgegnerin ermögliche es Dritten nicht willentlich, die streitgegenständliche Musikdatei in das Internet zu stellen und eine entsprechende Rechtsverletzung zu begehen. Es sei trotz von der Antragsgegnerin unternommenen Schutzmaßnahmen nicht möglich, alle Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zwar habe sie unmittelbaren Zugriff auf ihren Newsserver, daraus lasse sich aber nicht ableiten, dass sie die von ihre betriebenen Newsserver filtern könne, da dafür keine geeigneten technischen Mittel bestünden. Die Abmahnung sei deshalb nicht zur Löschung der streitgegenständlichen Nachricht geeignet gewesen, da ihr die dafür erforderlich „Message-ID“ der fraglichen Nachricht nicht mitgeteilt worden sei, wodurch erst ein sog. „Cancel“ möglich geworden wäre.</p>
<p>Die Entscheidungsgründe seien nicht geeignet, den Tenor zu tragen. da entgegen dem Tenor gemäß den Entscheidungsgründen kein auf die Zukunft gerichtetes Unterlassen aufgegeben werde. Der Tenor sei nicht vollstreckungsfällig, da es die Begriffe des Bereitstellens und/oder Vorhaltens im Urheberrecht nicht gebe.</p>
<p>Auch habe das Landgericht Düsseldorf die Situation rechtlich unzutreffend gewürdigt. Die Antragsgegnerin hafte nicht als Störerin für die von der Antragstellerin behauptete Urheberrechtsverletzung, da es sich bei den im Usenet abrufbaren Nachrichten nicht um Informationen der Antragsgegnerin, sondern um fremde Informationen handele. Die Antragsgegnerin sei kein Host-Provider, sondern ein Access- oder Cache-Provider, weshalb auch eine Haftung als Host-Provider (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" title="§ 7 TMG: Allgemeine Grundsätze"><font color="#005599">7</font></a> Abs. 2, S. 1 TMG) ausscheide. Für einen Cache-Provider (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG) werde die Haftung nur bei „willentlichem“ Handeln begründet. Wenn hier zutreffenderweise nicht von einer Anwendung des TMG abgesehen werde, so seien aber auch im Rahmen von §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht"><font color="#005599">823</font></a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" title="§ 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch"><font color="#005599">1004</font></a> BGB (analog) bei den zumutbaren Prüfpflichten die vom Gesetzgeber in den §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" title="§ 7 TMG: Allgemeine Grundsätze"><font color="#005599">7</font></a> ff. TMG geschaffenen Haftungsprivilegierungen mit zu berücksichtigen, was hier nicht geschehen sei.</p>
<p>Die für eine einstweilige Verfügung erforderliche Wiederholungsgefahr habe nicht bestanden. Trotz der Abmahnung habe eine Kenntnis von der Rechtsverletzung nicht vorgelegen, da es ohne die Mitteilung der entsprechenden Message-ID der streitgegenständlichen Nachrichten an einer konkreten Bezeichnung gefehlt habe.</p>
<p>Die Antragsgegnerin beantragt,</p>
<p>auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts abzuändern und es unter Aufhebung der mit diesem Urteil ausgesprochenen einstweiligen Verfügung wie folgt neu zu fassen:</p>
<p>Der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.</p>
<p>Die Antragstellerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen.</p>
<p>Die Antragstellerin verteidigt das angefochtene Urteil unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens und betont, dass insbesondere die Löschung der streitgegenständlichen Nachricht durch einen „Cancel“ nicht ausreiche. Die Antragsgegnerin sei Störerin im Sinne des Urheberrechts, da sie adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Urheberrechts beitrage, zum einen durch die Bereitstellung einer Plattform, die es Dritten erst ermögliche die streitgegenständliche Verletzung zu begehen, zum anderen dadurch. dass sie die ihr obliegenden Prüf- und Überwachungspflichten verletze. Hinreichende Maßnahmen zur Unterbindung weiterer Rechtsverletzungen habe die Antragsgegnerin nicht getroffen. Sie profitiere vielmehr von den Urheberrechtsverletzungen und sei aktiv an ihnen beteiligt.</p>
<p>Andere Anbieter seien zu einer Filterung der Inhalte in der Lage, sodass es auch für die Berufungsklägerin zumutbar sein müsse, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.</p>
<p>Insbesondere obliege das Angebot der zugänglichen „binaries“ dem jeweiligen Anbieter. Die Antragsgegnerin biete Zugang zu 15.248 Gruppen, während andere Anbieter entweder keinen Zugang oder den Zugang zu nur wenigen Gruppen anbieten würden. Ferner unterstütze die Antragsgegnerin durch das Downloadangebot des Newsreader-Programms „News File Grabber“ (United Newsserver Edition) auf ihrer Webseite die illegalen Downloads ihrer Kunden. Zudem sei die Antragsgegnerin bösgläubig, da sie selbst durch Werbung auf anderen Webseiten die Möglichkeit des Rechtsmissbrauchs in Produktankündigungen herausstelle und die rechtswidrige Nutzungsmöglichkeit damit zur Zweckbestimmung erhebe.</p>
<p>Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien zweiter Instanz wird auf die dort gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.</p>
<p>II.</p>
<p>Die Berufung ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg, da es der Antragstellerin nicht gelungen ist, glaubhaft zu machen, dass ihr ein Unterlassungsanspruch gem. § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="§ 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz"><font color="#005599">97</font></a> Abs. 1 S. 1, 2. HS UrhG in Verbindung mit §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html" title="§ 85 UrhG: Verwertungsrechte"><font color="#005599">85</font></a> Abs. 1, <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" title="§ 19a UrhG: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung"><font color="#005599">19a</font></a> UrhG gegen die Antragsgegnerin zusteht.</p>
<p>Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale in § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="§ 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz"><font color="#005599">97</font></a> Abs. 1 UrhG den Anspruchssteller (von Wolff, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Auf., § 97 Rn. 2), hier also die Antragsstellerin.</p>
<p>Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Antragstellerin die Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Musiktitel gern. § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/85.html" title="§ 85 UrhG: Verwertungsrechte"><font color="#005599">85</font></a> Abs. 1 S. 1 UrhG zustehen.</p>
<p>Die Antragsstellerin hat auch eine Rechtsverletzung im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html" title="§ 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz"><font color="#005599">97</font></a> UrhG glaubhaft gemacht, da unstreitig über den Internetzugang der Verfügungsbeklagten illegal Downloads des streitgegenständlichen Musikwerkes zum Download angeboten werden. Dadurch, dass dies durch die Zur-Verfügung-Stellung der technischen Voraussetzungen für einen schnellen Internetzugang durch die Verfügungsbeklagte geschieht, ist sie jedenfalls an dieser Rechtsverletzung beteiligt.</p>
<p>Hinsichtlich der Einstufung der Antragsgegnerin als Mitstörerin ist seit der Entscheidung „Internetversteigerung I“ des Bundesgerichtshofs (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ 158, 236" title="BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01: Markenrecht - Haftung des Internet-Dienste-Anbieters für Markenv..."><font color="#005599">BGHZ 158, 236</font></a> = <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GRUR 2004, 860" title="BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01: Markenrecht - Haftung des Internet-Dienste-Anbieters für Markenv..."><font color="#005599">GRUR 2004, 860</font></a> = CR 2004, 763 m. Anm. Volkmann = MMR 2004, 668 m. Anm. Hoeren) davon auszugehen, dass die Haftungsprivilegierung des TDG (was auch für das TMG gelten dürfte) nicht auf den allgemeinen verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch anzuwenden ist. Vielmehr gilt für den Unterlassungsanspruch die allgemeine Störerhaftung (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht"><font color="#005599">823</font></a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html" title="§ 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch"><font color="#005599">1004</font></a> BGB analog). Allerdings hat die Antragstellerin im Streitfall die Anspruchsvoraussetzungen der allgemeinen Störerhaftung nicht hinreichend glaubhaft gemacht.</p>
<p>Unstreitig ist die Antragsgegnerin ursächlich an der Verbreitung urheberrechtsverletzender Informationen beteiligt, sobald diese über den Newsserver abgerufen werden. Diese bloße Kausalität der Zugangsvermittlung und Rechtsverletzung ist aber nicht ausreichend (Nordemann/Dustmann, CR 2003, 385). Zusätzlich erfordert sie die Verletzung einer Prüfpflicht, deren Einhaltung dem Cache-Provider im Einzelfall auch möglich und zumutbar sein muss (BGH v. 10.10.1996, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=GRUR 1997, 313" title="BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94: Architektenwettbewerb"><font color="#005599">GRUR 1997, 313</font></a> = Architektenwettbewerb; v. 10.04.1007, GRUR 1997, 909 = Branchenbuch-Nomenklatur; GRUR 1999. 418 = Möbelklassiker, v. 17.05.2001, CR 2001, 850 = ambiente.de; vgl. dazu Haedicke, GRUR 1999, 397). Wer Beiträge in technischer oder organisatorischer Form zu Rechtsverletzungen Dritter leistet, muss einwenden können, dass er im konkreten Fall nicht gegen eine Pflicht zur Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen verstoßen hat. Insbesondere muss er geltend machen können, dass ihm eine Prüfung nicht möglich oder zumutbar ist (Nordemann/Dustmann, CR 2004, 385). Anderenfalls würde die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben. Im übrigen geht es in der vorliegenden Konstellation nicht an, das erstrebte Verbot erst einmal zu erlassen und die Entscheidung, ob der Schuldner alles ihm Zumutbare tut, aus dem Erkenntnisverfahren in künftige Vollstreckungsverfahren zu verlagern. Dazu ist das Usenet zu komplex und für einen Usenet-Anbieter zu schnelllebig und vielschichtig. Es würde für den Usenet-Provider enorme Haftungsrisiken mit sich bringen, wenn er erst im Vollstreckungsverfahren in jedem Einzelfall vortragen und beweisen müsste, er habe die mehr als 160.000 verschiedenen Newsgroups und den aktuellen Datenstrom von mehreren hundert Terabyte nicht hinreichend filtern können.</p>
<p>Das Gericht konnte keine für eine Störerhaftung erforderliche Verletzung von Prüfpflichten erkennen. Der Aufwand für eine Prüfung muss nämlich verhältnismäßig sein. Der Diensteanbieter muss dabei nicht jeden nur denkbaren Aufwand betreiben, um die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu vermeiden. Vielmehr muss die Bedeutung des Einzelfalls und der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf andere Teile des Dienstes gesehen werden.</p>
<p>Bezüglich der fremden Nachrichten, also solchen, die von Nutzern des Usenet, nicht aber Kunden der Antragsgegnerin stammen, wovon auch beim streitgegenständlichen Musiktitel auszugehen ist, ist die Antragsgegnerin als sog. Cache-Providerin zu qualifizieren. Die von fremden Usenet-Nutzern eingespeisten Nachrichten werden nämlich nur nach einer Anforderung durch einen der Nutzer der Antragsgegnerin zwischengespeichert. Die Antragstellerin hat die technischen Angaben der Antragsgegnerin zur Einordnung ihrer Dienste als Caching nicht bestritten, auch nicht nach der eingehenden Erörterung der technischen Gegebenheiten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat.</p>
<p>Die fremden Nachrichten sind bis zur Anforderung nur ohne Inhalt in Form der „Header“ auf dem Server der Antragsgegnerin vorhanden. Dieser „Header“ enthält alle Informationen, die für den Transport der Nachrichten benötigt werden und ist vergleichbar mit einem Link. Der konkrete Inhalt der fremden Nachrichten („Body“) wird aber erst nach einer Kundenanfrage auf den Server geladen und dann 32 Stunden gespeichert. Bei einer solchen zeitlich begrenzten Speicherung handelt es sich um „Caching“ gern. § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG (Hoffmann, MMR 2002, 284 (287)), Dabei wird man eine genaue zeitliche Grenze nicht ziehen können; allerdings verlängert sich der von § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG erfasste Zeitraum der Zwischenspeicherung durch eine erneute Abfrage der Nachricht (Spindler/Schmitz/Geis § <a href="http://dejure.org/gesetze/TDG/10.html" title="§ 10 TDG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">10</font></a> TDG Rn. 4). Die von der Antragsgegnerin durchgeführte Zwischenspeicherung dient alleine der beschleunigten Übermittlung der Daten, da die Nachrichten ohnehin auf anderen Servern gespeichert sind.</p>
<p>Auch das Bestreiten der Antragstellerin, dass die Inhalte von fremden Nachrichten nur 32 Stunden vorgehalten werden, ändert an der Beurteilung nichts. Selbst wenn man nämlich von einer Vorhaltezeit von 30 Tagen ausgehen würde, läge dies noch im Anwendungsbereich des § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG, da die Spiegelung der Inhalte des Usenet auf verschiedensten Servern weltweit einer effizienten Übermittlung an die Nutzer des jeweiligen Newsservers dient.</p>
<p>Bei Cache-Providern nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG bestehen aber wesentlich geringere Möglichkeiten, eine Störung abzustellen, als bei Host-Providem. Das Usenet als weltweites Netzwerk basiert auf Diskussionsforen und ist aufgrund der Vernetzung mit dem herkömmlichen Internet vergleichbar. Eine Verpflichtung, die den Betrieb von United Ncwsserver &#8211; jedenfalls soweit rechtsverletzende Inhalte betroffen sind &#8211; untersagt, legt jedoch in letzter Konsequenz den Betreibern eine allgemeine Überwachungspflicht auf, die sie als reine Cache-Provider überhaupt nicht zu leisten in der Lage sind. Demgemäß beschränkt das Landgericht die Verpflichtung in der Begründung des Urteils zwar richtigerweise auf bekannte Fälle. Mit seinem Antrag verfolgt der Antragsteller jedoch das weitergehende Ziel, die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Verbreitung künftiger Postings zu unterlassen. Um dies zu gewährleisten. müsste die Antragsgegnerin das Usenet ständig daraufhin überprüfen, oh der genannte Beitrag erneut erscheint und gegebenenfalls seine Verbreitung unterbinden. Dies ist nach Auffassung des Senats der Antragsgegnerin nicht zuzumuten.</p>
<p>Nicht berücksichtigt hat das Landgericht bei seiner Entscheidung, dass es der Antragsgegnerin selbst kaum möglich ist, rechtsverletzende fremde Inhalte aus dem Usenet zu löschen. Anders als bei Internetforen kann der Betreiher eines Newsservers, welcher die Daten des Usenet aufgrund des „Mirrorings“ redundant speichert, nicht endgültig aus dem Usenet entfernen. Er kann nur diejenigen Daten löschen, die auf seinem eigenen Server zwischengespeichert sind. Bei einer neuen Anforderung eines Nutzers hingegen werden die Daten wieder auf den Server übertragen. Dies ist so lange möglich, wie die betreffende Nachricht noch im Usenet abrufbar ist. Eben deshalb bestehen bei Anbietern nach dem § <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/9.html" title="§ 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen"><font color="#005599">9</font></a> TMG wesentlich geringere Möglichkeiten, eine Störung abzustellen als bei bspw. Host-Providern nach § <font color="#005599">10</font> TMG (vgl. Spindler in Spindler/Schmitz/Geis, TDG, § 9 Rn. 32 m.w.N.).</p>
<p>Die Antragsgegnerin selbst verfügt aber über keine speziellen technischen Hilfsmittel, um Binärdateien, die in das Usenet gestellt werden, aufzufinden. Sie kann hierzu lediglich &#8211; wie auch alle anderen Nutzer &#8211; nur von den gängigen Suchmaschinen, also „Newsreadern“ Gebrauch machen. Der Antragsgegnerin ist es aufgrund des enormen Datenvolumens, der Textkodierung von binären Inhalten, und der Tatsache, dass der Provider keinen Einfluss auf das Einstellen und Verbreiten von Inhalten im Usenet hat, nicht zumutbar, sämtliches urheberrechtlich geschütztes Material von legalen Inhalten zu unterscheiden und den Zugang dazu zu unterbinden. Eine genügend engmaschige Überwachung für eine mögliche Fülle von zu erwartenden Verletzungen ist ihr wirtschaftlich daher gar nicht möglich, denn dem Verfügungsbeklagten ist es als bloßer Cache-Provider nicht zumutbar, alle Daten händisch zu durchsuchen und zu filtern.</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Antragstellerin selbst technisch in der Lage ist, mit einfachen Mitteln urheberrechtsverletzende Postings zu löschen. Das Usenet lässt seit der Verabschiedung der technischen Regulierung RFC1036 im Dezember 1987 sog. „Fremdcancel“ (Anlage AG2) zu. Dafür steht das Konzept der so genannten Cancel-Messages zur Verfügung. Ursprünglich ist das Konzept dazu gedacht, dass ein Autor seine eigene Nachricht durch eine Cancel-Message wieder aus dem Usenet entfernen kann. Dazu muss er eine spezielle Nachricht ins Usenet einstellen. Diese Nachricht enthält bestimmte Informationen im Header, welche sie als Cancel-Message deklarieren. Des Weiteren enthält eine solche Nachricht Informationen über die Nachricht, die gelöscht werden soll (Message-ID), Absender der zu löschenden Nachricht, Absender der Cancel-Message und noch einige andere. Diese Cancel-Message wird nach Absenden im Usenet verteilt und sorgt dafür, dass die Nachricht weltweit auf den Newsservern gelöscht wird. Das setzt allerdings eine entsprechende Konfiguration der Newsserver voraus. Da jeder Admin seinen Newsserver selbst konfigurieren kann, liegt es auch in seiner Entscheidungsgewalt, wie der Server auf Cancel-Messages reagieren soll.</p>
<p>Die Antragsgegnerin hat in der mündlichen Verhandlung unwidersprochen erklärt, dass ihr Dienst einen Fremdcancel zulasse. Insofern hatte es die Antragstellerin in der Hand, mit einem solchen „Cancel“ den streitgegenständlichen Musiktitel von den Servern der Antragsgegnerin und darüber hinaus von vielen weiteren Usenetrechnern zu entfernen.</p>
<p>Die Kostenentscheidung beruht auf 91 Abs. I S. I ZPO.</p>
<p>Gegen Berufungsurteile im einstweiligen Rechtsschutz findet gemäß 542 Abs. 2 ZPO eine Revision nicht statt. Ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ist mithin nicht veranlasst.</p>
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