Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Donnerstag ein Adoptionsverbot aufgehoben, das Frankreich einer ledigen, lesbischen Lehrerin ausgesprochen hatte. Das Urteil könnte Adoptions-Rechte für Homosexuelle in ganz Europa beeinflussen.
Die französischen Behörden hatten der 45-jährigen Frau eine Adoption verweigert, da sie das „übergeordnete Kindeswohl“ gefährden würde. Damit verstoße Frankreich gegen das Diskriminierungsverbot, urteilte nun der Europäische Gerichthof und verdonnerte den Staat zu 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Eine nur folgerichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Aber auch ein deutliches Zeichen, wie durch den Europäischen Gerichtshof in nationales Recht eingreifen wird und dieses verändert wird.
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