Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Theaterleiter wegen sexuellen Mißbrauchs

22 01 2008

Das LG Limburg a.d. Lahn hatte den 60-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 40 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 41 Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 103 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte war Gründer und Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins „Pinocchio 90″ in Limburg. Der Verein führte zahlreiche Musicals und Theaterstücke mit Kindern als Darsteller auf. Der Angeklagte entschied insbesondere über die Besetzung der Rollen, wobei er den für zentrale Rollen ausgewählten Kindern Einzelunterricht in seinem Wohnhaus oder im Vereinsheim erteilte. Die Eltern der Kinder vertrauten diese dem Angeklagten arglos an. Der Angeklagte nutzte seine nahezu unantastbare Position in dem Verein jedoch dazu aus, von 1998 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2007 die ihm anvertrauten Mädchen im Alter zwischen 7 und 15 Jahren beim Einzelunterricht sexuell zu missbrauchen.

Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat der BGH als offensichtlich unbegründet verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Pressemitteilung des BGH